Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als grundsätzliche Regelung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

1. Werkvertrag

Die Grundlage für den Werksvertrag bildet:

  • Schweizerisches Obligationenrecht
  • SIA Norm 118

2. Montagearbeit nach Offerte / Fixpreis

Bei Montagearbeiten nach Offerte, oder durch den Auftraggeber festgelegten Fixpreis werden folgende Aufwendungen nach Aufwand verrechnet, sollte dies nicht explizit in der Offerte oder der Montageanfrage durch den Besteller als Inklusive erwähnt sein und von der Firma Willi Schreinermontagen schriftlich bestätigt werden:

  • Entsorgungskosten
  • Kosten für Kleinmaterial welches durch die Firma Willi Schreinermontagen zur Verfügung gestellt wird
  • Kosten für Auf- und Abladen von Fenster, Türen, Möbel, Küche etc., sprich das zu Montierende Material
  • Kosten für Wartezeiten durch fehlendes Material welches durch den Auftraggeber beschafft wird
  • Unvorhergesehene, Zusätzliche Arbeiten welche nicht auf einem Plan ersichtlich oder in der Montageanfrage erwähnt sind
  • Einsatz von Klein- und stationären Maschinen und Spezialwerkzeug

3. Montagearbeit auf Regie

Bei Montagearbeiten auf Regie hat die Firma Willi Schreinermontagen Anspruch auf die Vergütung der Arbeit gemäss Regielohnansätzen und allen erwähnten Positionen unter Absatz 2.

4. Regielohnansätze

Ohne vorgängige schriftliche Vereinbarung gelten folgende Regielohnansätze:

  • Schreiner-Monteur CHF 65.-/h
  • Hilfsmonteur CHF 50.-/h

5. Reparatur- und Servicearbeiten auf Regie

Bei Arbeiten auf Regie hat die Firma Willi Schreinermontagen Anspruch auf die Vergütung der gesamten Arbeitszeit. Die Reisezeit wird als Arbeitszeit verrechnet.

6. Regielohnansätze bei Reparatur- und Servicearbeiten

Ohne vorgängige schriftliche Vereinbarung gelten folgende Regielohnansätze:

  • Schreiner-Monteur CHF 85.-/h
  • Hilfsmonteur CHF 65.-/h

7. Notfälle

Bei Notreparaturen welche ausserhalb der Bürozeiten, Mo-Fr 20:00-06:00 / Sa-So ganztags sowie an Feiertagen, wird auf die Arbeitszeit ein Zuschlag von 30% verrechnet.

8. Zahlungsbedingung

Zahlungsfrist:

Rechnungen sind zahlbar rein netto innert 30 Tagen. Eine Berufung auf Mängel verlängert die Zahlungsfrist nicht automatisch. Die Zahlungsfrist ist zwingend einzuhalten.

Mehrwertsteuer:

Pauschalpreise und Regielohnansätze gelten immer exkl. MWST. Die MWST wird durch die Firma Willi Schreinermontagen offen abgerechnet.

Abzüge:

Abzüge für Baureinigung, Transportkosten oder ähnliches dürfen nicht abgezogen werden, insofern dies nicht schriftlich vereinbart ist.

Skonto:

Wird ein Skonto von 2% bei Zahlung innert 10 Tagen gewährt, so gilt dies ab Rechnungsdatum. Sollten ungerechtfertigte Skontoabzüge vorgenommen werden, wird dies durch uns nachbelastet.

Zahlungsfrist und Mahnwesen:

Alle Fristen gelten ab Rechnungsdatum.

  • Skonto 10 Tage
  • Rechnung netto 30 Tage
  • Zahlungserinnerung 10 Tage
  • 1. Mahnung 10 Tage
  • 2. Mahnung 10 Tage

Ab der 1. Mahnung wird ein Verzugszins von 5% auf die Geschuldete Summe verrechnet. Sollte eine Schuld nicht bis zum Ende der 2. Mahnfrist beglichen sein, wird die Firma Willi Schreinermontagen ohne weitere Zahlungsaufforderung die Betreibung einleiten.

9. Bauabnahme und Mängel

Abnahme:

Alle ausgeführten Arbeiten sind entweder durch den Bauherrn, die Bauleitung oder das auftraggebende Unternehmen zu kontrollieren.

Mängel:

Mängel sind innert 10 Tage schriftlich mitzuteilen.